Zuordnungsprozess

Der NQFL wird auf Verordnungsebene geregelt, welche stark an die Verordnung der Schweiz angelehnt ist. Beim Gesetzgebungsprozess handelt es sich um einen «Bottom-up» Ansatz und dabei wurden auch liechtensteinische Amtsstellen mit einbezogen. Vertreter aus liechtensteinischen Lehrbetrieben sind in den Schweizer Organisationen der Arbeitswelten (OdAs) eingebunden und auch bei den massgebenden Prozessen dabei. Dadurch dass die Vertreter in Liechtenstein in Verbänden organisiert sind, sind auch die Verbände indirekt involviert. Sobald die Verordnung zum NQFL in Kraft tritt, können die ersten Berufe, welche in der Schweiz eingestuft wurden, übernommen und veröffentlich werden. Die Einstufungen werden in der Schweiz vorgenommen, genauer gesagt vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation). Nachdem die eingestuften Berufsbildungsabschlüsse vom SBFI bewilligt und veröffentlicht wurden, werden die in Liechtenstein bestehenden Berufsbildungsabschlüsse entsprechend von der liechtensteinischen Regierung bewilligt und von der nationalen Koordinationsstelle, der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA), in einem Verzeichnis auf ihrer Website veröffentlicht.. Berufsbildungsabschlüsse, für die keine Einstufung des SBFI vorliegt, werden von der Regierung eingestuft. Sie kann dabei die entsprechenden Empfehlungen des EHB (Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung) berücksichtigen.