Qualifikationsstufen

Im Bereich der Ausbildung bestehen gemäss Hochschulgesetz drei Arten von Studiengängen: Bachelor-, Master-, und Doktoratsstudiengänge. Sie sind hinsichtlich Zutritt, Umfang sowie den damit verbundenen Titeln und Graden gesetzlich geregelt.

 

Das Hochschulgesetz ergänzend definiert der Nationale Qualifikationsrahmen die Zulassungs- und Abschlusskompetenzen für jede Stufe und beschreibt die Qualifikationen innerhalb der Stufen, der damit einhergehenden Lernergebnisse und des vorgesehenen durchschnittlichen Arbeitsaufwands zur Erreichung dieser Lernergebnisse.

Kriterien

Zur Beschreibung der Qualifikationsstufen sowie zur Entwicklung und Klassifizierung der entsprechenden Qualifikationen werden einheitliche Kriterien festgelegt. Der NQ.FL-HS definiert die Stufen anhand der folgenden Kriterien:

 

  • Definition der erwerbbaren Kompetenzen durch die Verwendung fachlicher und überfachlicher Deskriptoren zur Beschreibung von Lernergebnissen (learning outcomes) auf verschiedenen Stufen;
  • Beschriebung von Qualifikationsstufen in der Hochschulbildung in Hinblick auf die Zulassungsbedingungen und die Lernergebnisse;
  • Profile von Studiengängen zur Beschriebung von Ausrichtungsmerkmalen und Zielsetzungen von Ausbildungsgängen;
  • Bemessung von Studienleistungen mit Kreditpunkten (ECTS)